März 26, 2020 Allgemein Keine Kommentare

Österreich erleichtert Einsatz von Pflegepersonal während der CoVID-19-Krise

Im Detail geht es um eine Öffnung der Tätigkeiten im Rahmen der Basisversorgung und eine Lockerung der Bestimmung zur sonst verpflichtend durchzuführenden Berufsregistrierung für DGKP, Pflegefachassistent*innen (PFA) und Pflegeassistent*innen (PA).  Zudem sind Erleichterungen im Tätigwerden für Personen vorgesehen, die im Ausland ihren Qualifikationsnachweis erworben haben (laufende Berufsanerkennung, Nostrifikation). Auch Pflegestudierende und bereits pensionierte Pflegepersonen können ab sofort für die Dauer der Pandemie besser eingesetzt werden.

Zu den genauen Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gelangen Sie HIER.

Written by christl