Weiterbildung gemäß § 64 GuKG
Der Weiterbildungslehrgang „Außerklinische Beatmung“ richtet sich an Personen, welche Modul 2: Medizinische Diagnostik und Therapie die Berufsausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege abgeschlossen haben und im GBR eingetragen sind über eine mind. 2-jährige Berufserfahrung in
der Gesundheits- und Krankenpflege verfügen, in einem Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens stehen.









